Die Grundausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit im Notfall auch unter Stress und Zeitdruck alles richtig gemacht wird, sollten die erlernten Maßnahmen regelmäßig aufgefrischt und geübt werden.
Unser Kurs bietet besonders Ersthelfern in Grundschulen und Kitas, aber auch Betriebshelfern aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die Möglichkeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell für Notfälle mit Kindern zu wiederholen, eventuelle Unsicherheiten zu klären und sich mit den neuesten Techniken vertraut zu machen.
Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte der Erste-Hilfe-Grundkurs alle zwei Jahre aufgefrischt werden, weshalb die Gültigkeit des Teilnahmezertifikats dieses Kurses nach dieser Zeit abläuft.
Daher ist auch für betriebliche Ersthelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine Teilnahme an diesem Kursformat nur möglich, wenn ihre letzte Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
In unserem Kurs werden die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen besonders bei Kindern sowohl in der Theorie als auch praktisch wiederholt und vertieft. Dabei gehen wir auch gerne auf Ihre persönlichen Erfahrungen als Ersthelfer sowie auf betriebliche Besonderheiten ein. Alle Inhalte entsprechen den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG 109/BGV A 5), sodass Sie bestens vorbereitet sind.
Für betriebliche Ersthelfer besteht die Möglichkeit, die Kursgebühren über ein Formular bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abzurechnen.
Ein leeres Formular zur Abrechnung finden Sie hier.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ausfüllhilfe steht Ihnen ebenfalls hier zur Verfügung.
Wichtig: Alle Formulare müssen am Lehrgangstag im Original vorgelegt werden (keine Scans oder Faxe). Andernfalls ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Betriebe, die Mitglied bei den folgenden Berufsgenossenschaften sind oder GUV-Gutscheine haben, müssen das Formular oder eine Kostenzusage direkt bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse beantragen:
• BG Nahrung
• BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
• BG Bund und Bahn
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Sie unter folgendem Link:
http://dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp
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