header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Tel: 09341 - 92 05 - 38
lehrgang@drk-tbb.de

Mergentheimer Straße 30
97941 Tauberbischofsheim

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen. 

Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.

Was kostet der Kurs?

Der Kurs kostet für Selbstzahler 45 Euro.
Der Betrag ist, wenn nichts anderes vereinbart, am Lehrgangstag in bar zu bezahlen.

Für betriebliche Ersthelfer ist die Abrechnung mittels Formular über die zuständige Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse möglich.

Ein blanko-Formular zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
(Achtung: Ausgenommen GUV-Gutscheine und Mitgliedbetriebe der BG Nahrung, diese müssen das Formular direkt bei der BG/ Unfallkasse beantragen)
Wichtig: Formulare müssen immer im Original (kein Scan, kein Fax) vorliegen!

Achtung: Wir weisen daraufhin, dass die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen zu Kursen gemäß § 15 CoronaVerordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten sind.

Mit Buchung eines Lehrganges erklären Sie sich mit den Regelungen einverstanden und versichern, dass die Zugangsvorausetzungen zum Lehrgang durch Sie erfüllt werden.